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„Die Zukunft erkennt man nicht, man schafft sie.“

Stanislaw Brzozowski

Zusatzqualifikationen

Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH)

132 Stunden Unterricht mit den Inhalten

  • Steuerrecht der Ärzte, Zahnärzte und anderer Heil- und Heilhilfsberufe,
  • betriebswirtschaftliche Praxisführung und Praxisbewertung,
  • Zulassungsverfahren,
  • Praxiskooperationen und Praxisfusionen,
  • Abrechnung nach EBM und GOÄ bzw. BEMA und GOZ,
  • Einzelverträge/Strukturverträge – Integrationsverträge, besondere Versorgungsverträge,
  • Sekundärmarkt „IGeL“, Marketing in der Arzt- und Zahnarztpraxis, Werberecht sowie
  • ärztliches und zahnärztliches Berufsrecht

 und ein Vielfaches an Zeit für die häusliche Nacharbeit,

2 Klausuren mit einer Gesamtbearbeitungszeit von 6 Stunden,

Pflicht, jährlich auf dem Fachgebiet zu dozieren, zu publizieren oder an Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindestens 10 Stunden teilzunehmen,

und vor allem nachzuweisende praktische Erfahrungen in der Beratung von Ärzten und anderen Heilberuflern –

dies sind die Eckpunkte der Zusatzqualifikation „Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH)“.


Fachberater Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven)

Erweiterung des branchenspezifischen Wissens um die Beratung von Apotheken, Pflegeeinrichtungen sowie Ärzten an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung


Sie sehen:
Die Grundbegriffe Ihres Berufes müssen Sie mir nicht erst erklären. Als Fachberater kenne ich Ihre branchenspezifischen Fragen und Probleme und kann Sie fundiert beraten.