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„Unsere ganzheitliche Beratung ist Ihr Kompass.“

 Thomas Sturm

 

 

E-Mail-Verschlüsselung

Eine unverschlüsselte E-Mail entspricht einer Postkarte. Jeder kann sie lesen, der sie in die Finger bekommt.

Steuerberater sind jedoch gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Berufsrechtlich ergibt sich dies aus § 57 Absatz 1 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Strafrechtlich wird eine Verletzung der Verschwiegenheit nach den Regelungen des § 203 Absatz 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB) geahndet. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet zum Schutz personenbezogener Daten. Die Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG fordert die Verwendung zeitgemäßer Verschlüsselungsverfahren.

Unsere Konsequenz daraus: E-Mails mit vertraulichem Inhalt werden verschlüsselt versendet. Bitte beachten Sie, dass im Entschlüsselungsportal die Mails nicht gespeichert werden. Ein Zugang zur Mail ist immer nur aus Ihrem Mailprogramm heraus möglich, es sei denn Sie exportieren die Mail nach Outlook.

Wenn Sie nähere Infos zur Verschlüsselung benötigen, sprechen Sie uns bitte an!